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Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

Sachverhalt

Im Streitfall ging es um die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Eine niederländische Apotheke lieferte Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einer deutschen Krankenkasse. Die niederländische Apotheke gewährte Rabatte auf die Arzneimittel und meinte, deshalb zu Umsatzsteuerminderungen berechtigt zu sein.

EuGH Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte der Auffassung der Versandapotheke nicht. Die Apotheke war nicht zur Minderung ihrer Umsatzsteuerbemessungsgrundlage berechtigt (EuGH, Urt. v. 11.3.2021, C-802/19).

Stand: 30. August 2021

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

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